H-01134-15-0-0 | KSK Bau-Abdichtung m. Perforation 150.
Artikel Nr.H-01134-15-0-0
EAN 4015596019493
Einsatzbereich
Fenstertechnik, Türtechnik
Einsatzbereich (spezifiziert)
Dreh, Drehkipp, Hebeschiebe, Parallelschiebekipp
Produkttyp
Bauabdichtung
Bruttogewicht
0,265 KG
Verpackungseinheit
15 M
Mindestbestelleinheit
15 M
Inhalt
KSK Bau-Abdichtung m. Perforation 150 mmZusatzinformationen
Saubere, einfache und damit zeitsparende Verarbeitung
Wasserdampfdurchlässigkeit sd-Wert = ca. 150 m
Abdichtende und dampfbremsende Wirkung
Sofort wasser- und schlagregendicht
Reißfest und rissüberbrückend
Lösemittelfrei
Nicht grundwasserbelastend
Attribute
Ausführung
mit Perforationsstreifen
Modell-Name
GU-KSK-Bauabdichtung
Lagerung
Die GU-KSK-Bauabdichtung muss aufrecht transportiert und gelagert werden....
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Die GU-KSK-Bauabdichtung muss aufrecht transportiert und gelagert werden. Bis zur Verarbeitung sind die Dichtbahnen vor Druck, Sonneneinstrahlung, Frost, Wärme und Feuchtigkeit zu schützen. Nicht unter +5 °C und über +30 °C lagern. Sowohl zu kühle als auch zu warme Lagerung wirkt sich ungünstig auf die Verarbeitungseigenschaften der GU-KSK-Bauabdichtung aus. Den Schutzkarton erst an der Verarbeitungsstelle entfernen.
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Untergründe
Der Untergrund muss nach DIN 18533-2 Bauwerksabdichtungen und nach DIN 1053 Maue...
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Der Untergrund muss nach DIN 18533-2 Bauwerksabdichtungen und nach DIN 1053 Mauerwerksausführungen vorbereitet werden. Untergründe müssen fest, eben, tragfähig, frostfrei, frei von Öl, Fett, Teerpech, Nestern, klaffenden Rissen, Graten, Verunreinigungen wie Staub, Schmutz, Mörtelresten und Sinterschichten sein.
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Verarbeitung
GU-Sprühprimer gleichmäßig auf dem trockenen oder leicht feuchte...
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GU-Sprühprimer gleichmäßig auf dem trockenen oder leicht feuchten Untergrund aufbringen. Nach ausreichender Durchtrocknung der Grundierung, die GU-KSK-Bauabdichtung anbringen. Vorher einen kleinen Streifen der Dichtbahn auf die Grundierung aufkleben, andrücken und wieder abreißen.Wenn sich hierbei mehr als 50 % der Grundierung vom Untergrund ablöst, besteht noch keine ausreichende Haftung.Eine Verklebung der Dichtbahn muss in diesem Fall zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Eine ausreichende Haftung istgegeben, wenn die Dichtbahn nur unter Kraftaufwand vom Untergrund zu lösen ist.
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